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   BVerwG, 16.09.1977 - IV C 5.75   

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https://dejure.org/1977,3565
BVerwG, 16.09.1977 - IV C 5.75 (https://dejure.org/1977,3565)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1977 - IV C 5.75 (https://dejure.org/1977,3565)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1977 - IV C 5.75 (https://dejure.org/1977,3565)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließungsbeitragsrecht - Vorhandene Erschließungsanlage - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitragssatzung - Verteilungsmaßstab - Neuerschlossene unbeplante Gebiete

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1979, 63
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 4 C 5.75
    Bundesrecht verbietet nicht, einen ursprünglich rechtswidrigen Heranziehungsbescheid durch eine Erschließungsbeitragssatzung, deren Rückwirkung den Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides umfaßt, zu "heilen" (im Anschluß an das Urteil vom 28.11.1975 - BVerwG IV C 45.74 - Buchholz 406.11 BBG § 132 Nr. 20).

    Zum Verteilungsmaßstab für neuerschlossene unbeplante Gebiete (im Anschluß an das Urteil vom 28.11.1975 - BVerwG IV C 45.74 - aaO).

  • BVerwG, 05.10.1966 - IV C 112.65

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Begriff der vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 4 C 5.75
    Zum Begriff der vorhandenen Erschließungsanlage (im Anschluß an das Urteil vom 05.10.1966 - BVerwG IV C 112.65 - Buchholz 406.11 BBG § 133 Nr. 10).
  • VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13

    Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung

    34 Zu den vorhandenen Straßen i.S.d. BBauG/BauGB bzw. nunmehr i.S.d. KAG gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch solche, die i.S.d. ehemaligen preußischen Anliegerbeitragsrechts "vorhanden" waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.10.1966 - IV C 112.65 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 10; Urt. v. 16.09.1977 - IV C 5.75 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62; Arndt, KStZ 1984, 107).
  • BVerwG, 18.11.1977 - IV C 104.74

    Beitragserhebungspflicht der Gemeinden

    Gemeinsam ist beiden Vorschriften, daß sie gegenüber der mit einer Normierung notwendig verbundenen typisierenden Verallgemeinerung individuelle Ausnahmeregelungen für solche Fälle gestatten, die im Verhältnis zu den vom Gesetz erfaßten Regelfällen als Sonderfälle erscheinen (vgl. zu § 31 Abs. 2 BBauG: Urteil des Senats vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 5.75 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 11 [S. 7] mit weiteren Nachweisen; zu § 135 Abs. 5 BBauG: Urteil des Senats vom 6. Juni 1975 - BVerwG IV C 27.73 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7 [S. 3]).
  • VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass unwirksame Beitragssatzungen (nach Bundesrecht) rückwirkend in Kraft gesetzt werden können (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1977, IV C 5/75, juris Rn. 27; Urt. v. 15.4.1983, 8 C 170/81, juris Rn. 14 ff.; Urt. v. 7.4.1989, 8 C 83/87, juris Rn. 15; zu Einheitssätzen siehe Urt. v. 25.8.1971, IV C 93/69, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 04.04.1978 - 4 B 39.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Berufungsurteil weicht nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1976 - BVerwG IV G 22.74 - (BauR 1977, 125) und vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 5.75 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62) ab: Beide Urteile befassen sich mit dem Verteilungsmaßstab für neuerschlossene unbeplante Gebiete, soweit das Bundesverwaltungsgericht dort ausgeführt hat, das Fehlen eines die Unterschiede nach Art und Maß der baulichen Nutzung berücksichtigenden Maßstabes für derartige Gebiete sei unschädlich, wenn es in der Gemeinde derartige Gebiete mit nach Art und Maß unterschiedlicher Nutzung weder gebe noch das Entstehen solcher Gebiete zu erwarten sei.

    Schließlich weicht das Berufungsurteil auch im Hinblick auf die Bestimmung des Abrechnungsgebietes nicht von den Urteil des Senats vom 16. September 1977 (a.a.O.) ab: Es ist zwar richtig, daß es nach diesem Urteil bei der Frage, ob es "Gebiete" mit unterschiedlicher Nutzung gibt, auf die zur Abrechnung anstehenden Gebiete - d.h. die durch eine Erschließungsanlage, einen Abschnitt oder eine Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke - ankommt.

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 9 LC 4/17

    Abgabengerechtigkeit; Abwägungsentscheidung; Anfechtungsklage; Auslegung;

    Andernfalls ist die Verteilungsregelung insgesamt unwirksam (vgl. BVerwG, Urteile vom 9.12.1994 - 8 C 6.93 - BVerwGE 97, 195 = juris Rn. 17; vom 19.8.1994 - 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 = juris Rn. 14 m. w. N.; vom 16.9.1977 - IV C 5.75 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG N. 62 = juris Rn. 28).
  • BVerwG, 04.04.1978 - 4 B 40.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Berufungsurteil weicht nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - (BauR 1977, 125) und vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 5.75 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62) ab: Beide Urteile befassen, sich mit dem Verteilungsmaßstab für neuerschlossene unbeplante Gebiete, soweit das Bundesverwaltungsgericht dort ausgeführt hat, das Fehlen eines die Unterschiede nach Art und Maß der baulichen Nutzung berücksichtigenden Maßstabes für derartige Gebiete sei unschädlich, wenn es in der Gemeinde derartige Gebiete mit nach Art und Maß unterschiedlicher Nutzung weder gebe noch das Entstehen solcher Gebiete zu erwarten sei.

    Schließlich weicht das Berufungsurteil auch im Hinblick auf die Bestimmung des Abrechnungsgebietes nicht von dem Urteil des Senats vom 16. September 1977 (a.a.O.) ab: Es ist zwar richtig, daß es nach diesem Urteil bei der Frage, ob es "Gebiete" mit unterschiedlicher Nutzung gibt, auf die zur Abrechnung anstehenden Gebiete - d.h. die durch eine Erschließungsanlage, einen Abschnitt oder eine Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke - ankommt.

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 20 S. 6 [9]) entschieden, daß eine nichtige Verteilungsregelung "nicht schon kraft Bundesrechts die Nichtigkeit auch aller anderen, von der Verteilungsregelung 'teilbaren' Vorschriften der Satzung wie z.B. der Regelung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage" bewirkt (vgl. ferner Urteile vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17 S. 10 [S. 11], vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 - und - BVerwG IV C 5.75 -).
  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass unwirksame Beitragssatzungen (nach Bundesrecht) rückwirkend in Kraft gesetzt werden können (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1977, IV C 5/75, juris Rn. 27; Urt. v. 15.4.1983, 8 C 170/81, juris Rn. 14 ff.; Urt. v. 7.4.1989, 8 C 83/87, juris Rn. 15; zu Einheitssätzen siehe Urt. v. 25.8.1971, IV C 93/69, juris Rn. 15).
  • VG Hamburg, 27.05.2021 - 6 K 4968/15

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass unwirksame Beitragssatzungen (nach Bundesrecht) rückwirkend in Kraft gesetzt werden können (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1977, IV C 5.75, juris Rn. 27; Urt. v. 15.4.1983, 8 C 170/81, juris Rn. 14 ff.; Urt. v. 7.4.1989, 8 C 83/87, juris Rn. 15; zu Einheitssätzen siehe Urt. v. 25.8.1971, IV C 93.69, juris Rn. 15).
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